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Invalidenversicherung

  • dschaufelb
  • 1. März 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Die schweizerische Invalidenversicherung (IV) ist eine staatliche und obligatorische Sozialversicherung und bildet zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und den Ergänzungsleistungen die erste – staatliche – Säule des schweizerischen Dreisäulensystems. Die IV-Stellen erfüllen drei zentrale Aufgaben:

  • Sie unterstützen die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen.

  • Sie legen den Invaliditätsgrad fest.

  • Sie bestimmen die Höhe der Entschädigung, die einer versicherten Person aufgrund ihrer so genannten Hilflosigkeit zusteht.

Die IV-Stellen sind öffentlich-rechtliche Anstalten. Für ihre Errichtung sind die Kantone zuständig, weshalb sich die Organisation der IV-Stellen von Kanton zu Kanton unterscheidet. IV-Stelle Basel-Stadt https://www.ivbs.ch/ Lange Gasse 7 Postfach 4052 Basel Telefon: 061 225 25 25 Fax: 061 225 25 00 SVA Basel-Landschaft Webseite: www.sva-bl.ch Hauptstrasse 109 4102 Binningen Telefon: 061 425 25 25 Fax: 061 425 25 00

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