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AHV

Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist das zentrale Element des schweizerischen Rentensystems und dient der sozialen Absicherung im Alter sowie für Hinterbliebene im Falle des Todes. Sie wurde 1948 eingeführt und bildet die erste Säule des Drei-Säulen-Systems, zu dem auch die Pensionskassen (zweite Säule) und private Vorsorge (dritte Säule) gehören. Die AHV sorgt für eine grundlegende finanzielle Absicherung, die jedoch oft nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard vollständig aufrechtzuerhalten. Deshalb setzt sich AVIVO für eine bessere und faire AHV ein, damit der Lebensstandard beibehalten werden kann. 

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Weitere Forderungen von AVIVO zur AHV

  • Die Umsetzung der Verfassungsbestimmung (Artikel 112, Absatz 2, Buchstabe b), wonach die AHV die Grundbedürfnisse zu decken hat.

  • ALLE Formen von Einkommen sollen AHV-beitragspflichtig werden, auch Kapitalgewinne, Gratifikationen, Zulagen und andere monetäre Beteiligungen der Bezüger:innen hoher Einkommen.

  • Die Erhöhung der Beiträge des Bundes aus Steuergeldern an die Kosten der AHV.

  • In der weiteren Entwicklung der Altersvorsorge soll die AHV erste Priorität, vor der BVG und 3. Säule, erhalten.

  • Keine Erhöhung der unsozialen Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV.

  • Die stufenweise Integration des obligatorischen Teils der 2. Säule in die AHV unter Wahrung des Besitzstandes der Versicherten.

  • Keine Erhöhung des Rentenalters.

  • Einführung einer 13. AHV-Rente

AHV-Renten erhöhen?

Das Parlament hat darum gestritten, ob die AHV-Rentnerinnen und -Rentner den vollen Teuerungsausgleich erhalten sollen – rund fünf Franken mehr pro Monat bei den AHV-Mindestrenten – statt nur die ordentliche Anpassung an Lohn- und Teuerungsentwicklung. Der Ständerat hat die Vorlage am 2. März abgelehnt und damit endgültig versenkt.
Für Carlo Knöpfel, Professor für Sozialpolitik, war das ohnehin die falsche Diskussion. Er plädiert für grundsätzlich existenzsichernde AHV-Renten.

Der Beitrag von Carlo Knöpfel auf SRF 4 finden Sie hier.

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